Tirol Atlas Archiv
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Glossar Verwaltung

Bezirk (Schweiz)

Die Kreise fungieren als Ebene zwischen den Kantonen und den Gemeinden. Sie entsprechen im Wesentlichen den natürlichen Landschaftsräumen und werden auch Ämter (Kanton Luzern), Amtsbezirke (Kanton Bern) bzw. district (Romandie) oder distretto (Kanton Tessin und Italienisch-Bünden) genannt. In der Regel dient der Bezirk als Verwaltungseinheit und Gerichtsorganisation. In den Kantonen Schwyz und Graubünden - also im Randbereich des Tirol Atlas - haben die Bezirke als eigene Rechtssubjekte auch die Steuerhoheit.

Bezirk (Österreich)

Österreichische Bezirke sind eine Verwaltungsebene zwischen den Bundesländern und den Gemeinden und haben sowohl Aufgaben der Bundesverwaltung als auch der Landesverwaltung auszuführen. An der Spitze steht der/die Bezirkshauptmann/-frau, welche(r) von der Landesregierung eingesetzt wird. Bezirksverwaltungsbehörden sind in vielen behördlichen Verfahren (wie z.B. Führerschein- und Personalausweisausgabe) die Anlaufstelle für die Bürger.

Bezirksgemeinschaft (Südtirol/Trentino)

Eine Bezirksgemeinschaft (it. comprensorio) ist eine Verwaltungseinheit, die zwischen der Ebene der Gemeinden und der Provinz vor allem die kulturelle, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung der Gemeinden koordinieren soll. Außerdem werden ihr Aufgaben von der Provinz und den Gemeinden übertragen, wie z.B. die Sozialdienste und Aufgaben im Umweltbereich. Sie entspricht in etwa einem österreichischen Bezirk und ist auf Basis von Talgemeinschaften entstanden. Diese wurden in Berggebieten als dauerhafte Zweckverbände eingerichtet, um die freiwillige Zusammenarbeit angehöriger Gemeinden zu fördern und zu koordinieren. 1991 wurden die Talgemeinschaften in Bezirksgemeinschaften umbenannt und in den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts erhoben.

Landkreis (Deutschland)

Ein Landkreis ist nach deutschem Kommunalrecht eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Er dient als Verwaltungseinheit für mehrere Städte und Gemeinden. Die Kreise übernehmen Servicefunktionen wie beispielsweise die Müllentsorgung, Krankenhäuser, KFZ-Meldestellen, Führerscheinstellen etc. Sie haben auch eine politische Funktion im Rahmen des Kreistags, der zusammen mit dem Landrat - je nach Bundesland alle 4-6 Jahre (in Bayern sechs Jahre) - gewählt wird. Politisches Ausführungsorgan ist der Landrat. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (in einigen Bundesländern aber auch kleinere Städte) gehören meist keinem Landkreis an, sondern übernehmen die Aufgaben des Landkreises selbst. In diesem Fall werden sie als kreisfreie Städte oder Stadtkreise bezeichnet.