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Der Tiroler Landtag

Der Tiroler Landtag wird für jeweils fünf Jahre vom Volk gewählt. 36 Abgeordnetensitze sind zu vergeben.

Der Landtag verfasst und beschließt die Landesgesetze und wählt die Landesregierung, welche diese ausführt. Weiters entsendet er die fünf Vertreter des Bundeslandes Tirol in den Bundesrat nach Wien, der neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlamentes darstellt. Unter die Zuständigkeit der Landesgesetzgebung fallen alle Angelegenheiten, die durch die Bundesverfassung nicht ausdrücklich dem Bund übertragen sind.

Der Tiroler Landtag als politische Vertretung des Volkes reicht, wenn auch mit wechselnden Funktionen und Kompetenzen, bis ins 13. Jahrhundert zurück. Seit Ende der Monarchie 1918 in Österreich hat die ÖVP bzw. ihre Vorgängerpartei fast immer die absolute Mehrheit an Sitzen inne. Ausnahmen stellen die Zeit der NS-Diktatur von 1938 bis 1945 und die Periode von 1999 bis 2003 dar, wo sie nur 50% der Landtagssitze gewinnen hat können.

Tiroler Landhaus
Tiroler Landhaus
Bild: Marion Rabl

Die Tiroler Landtagswahlen seit 1945

Wahl Sitze Anteil der
ÖVP-Sitze
ÖVP Sonstige
25.11.1945 26 10 72,2%
09.10.1949 24 12 66,7%
25.10.1953 20 16 55,6%
27.10.1957 23 13 63,9%
22.10.1961 23 13 63,9%
17.10.1965 25 11 69,4%
04.10.1970 23 13 63,9%
08.06.1975 24 12 66,7%
30.09.1979 24 12 66,7%
17.06.1984 25 11 69,4%
12.03.1989 19 17 52,8%
13.03.1994 19 17 52,8%
07.03.1999 18 18 50,0%
28.09.1903 20 16 55,6%
Quelle: Land Tirol, Landesstatistik