Raum

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Flächeninanspruchnahme in Tirol - Begriffsbestimmungen

Gesamtfläche
Fläche der Gemeinde
Dauersiedlungsraum
Nutzungsarten Gebäude, Gebäudenebenflächen, Gärten, Straßenverkehrsanlagen, Verkehrsrandflächen, Parkplätze, Schienenverkehrsanlagen, Betriebsflächen, Friedhöfe, Abbauflächen, Halden, Deponien, Freizeitflächen, Äcker, Wiesen, Weiden, Dauerkulturen, Erwerbsgärten, verbuschte Flächen und Weingärten.
Baufläche
Nutzungsarten Gebäude, Gebäudenebenflächen, Gärten, Betriebsflächen und Friedhöfe.
Verkehrsfläche
Nutzungsarten Straßenverkehrsanlagen, Verkehrsrandflächen, Parkplätze und Schienenverkehrsanlagen.
Flächeninanspruchnahme
Nutzungsarten Gebäude, Gebäudenebenflächen, Gärten, Straßenverkehrsanlagen, Verkehrsrandflächen, Parkplätze, Schienenverkehrsanlagen, Betriebsflächen, Friedhöfe, Abbauflächen, Halden, Deponien, Freizeitflächen.
Versiegelte Fläche
Nutzungsarten Gebäude mit 100%, Gebäudenebenflächen mit 75%, Straßenverkehrsanlagen mit 60%, Verkehrsrandflächen mit 15%, Parkplätze mit 80%, Schienenverkehrsanlagen mit 50%, Betriebsflächen mit 60%, Friedhöfe mit 35%, Abbauflächen mit 10% und Freizeitflächen mit 20%.
BANU V
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Angabe und Definition der Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster (Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung – BANU – V). Sie definiert Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster, gibt Richtwerte für Mindestflächen und regelt die Darstellung im Kataster. Siehe Gesamte Rechtsvorschrift im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Quellen