Nutzungsarten Gebäude mit 100%, Gebäudenebenflächen mit 75%, Straßenverkehrsanlagen mit 60%, Verkehrsrandflächen mit 15%, Parkplätze mit 80%, Schienenverkehrsanlagen mit 50%, Betriebsflächen mit 60%, Friedhöfe mit 35%, Abbauflächen mit 10% und Freizeitflächen mit 20%.
BANU V
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Angabe und Definition der Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster (Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung – BANU – V). Sie definiert Benützungsarten und Nutzungen im Grenzkataster, gibt Richtwerte für Mindestflächen und regelt die Darstellung im Kataster. Siehe Gesamte Rechtsvorschrift im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)